Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen

Cemile Cilbas
handelnd unter der Bezeichnung „Rise In Love“
Goethestraße 7
80336 München

(nachfolgend „Verkäuferin“) und ihren Kunden in den Geschäftsräumen geschlossen werden.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Verkäuferin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation von Waren stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, schriftliche Auftragsbestätigung oder Übergabe der Ware zustande.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung ist sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Sonderanfertigungen kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.

§ 4 Anzahlung und Rücktritt

(1) Bei individuell angefertigten Schmuckstücken wird regelmäßig eine Anzahlung von mindestens 50 % des Kaufpreises vereinbart.
(2) Im Falle eines Rücktritts des Kunden bei Sonderanfertigungen nach Produktionsbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.

§ 6 Lieferzeiten

(1) Vereinbarte Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

§ 7 Preisgleitklausel bei Edelmetallen

Bei erheblichen Schwankungen der Edelmetallpreise (insbesondere Gold oder Platin) zwischen Vertragsschluss und Fertigung behält sich die Verkäuferin das Recht vor, den Preis angemessen anzupassen, sofern dies dem Kunden transparent mitgeteilt wird.

§ 8 Ringgrößen und Maßabweichungen

(1) Geringfügige Abweichungen bei Ringgrößen von bis zu ±0,5 Größen gelten als handelsüblich und stellen keinen Mangel dar.
(2) Farb- und Strukturabweichungen bei Edelmetallen oder Edelsteinen sind naturbedingt möglich und stellen keinen Sachmangel dar.

§ 9 Reparaturen und Umarbeitungen

(1) Bei Reparaturen wird keine Haftung für bereits vorhandene Materialschwächen übernommen.
(2) Für versteckte Materialfehler wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

§ 10 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe.

§ 11 Haftung

(1) Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.